Kontakt:
Caroline Meer
Tierpflegerin
88662 Überlingen
Tel:
0 75 51/9 47 43 50
Mobil:
01 77/6 80 89 12
Mail: info@caromeer.de
Geschäftszeiten:
Montag - Freitag
9:00 - 19:00 Uhr
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,
wie sie ihre Tiere behandeln.
Mahatma Gandhi
Allgemeine Geschäftsbedingungen KATZE
1. Die mobile Tierbetreuung Caroline Meer verpflichtet sich, die ihr anvertraute/n Katze/n liebevoll und mit größter Sorgfalt zu betreuen. Dies geschieht im Rahmen geltender Gesetze insbesondere des Tierschutzgesetzes sowie dessen Nebenbestimmungen.
2. Die Betreuerin kommt zu Ihnen nach Hause, versorgt die Katze/n mit frischem Futter und Wasser, reinigt die Katzentoiletten bei Bedarf, pflegt bei Bedarf die Katze/n und beschäftigt sich mit ihr/ihnen. Für diesen Zweck erhält die Betreuerin für den Betreuungszeitraum alle notwendigen Schlüssel. Es ist ihr untersagt, diese an Dritte weiterzugeben und sie hat diese sicher zu verwahren und dem Eigentümer wieder auszuhändigen.
3. Eigentümer/Tierhalter verpflichtet sich, Räume, Gebäude und Anlagen sowie deren Bestandteile im einwandfreien Zustand mit allen erforderlichen Schlüsseln an die Tierbetreuung zu übergeben, die für die Betreuung notwendig sind.
4. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen oder unzugänglich aufbewahrt werden. Es wird vorher mit der Betreuerin abgeklärt, welche Räume nicht zu betreten sind bzw. der/die Katzenhalter/in hat diese Räume abzuschließen.
5. Die Betreuerin verpflichtet sich, die Räume, Gebäude und Anlagen mit großer Sorgfalt zu begehen und auf dessen Erhalt sowie die des Inventars zu achten.
6. Die Betreuerin verpflichtet sich ebenso keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen zu gewähren. Ausgenommen sind hiervon Personen, die vom Eigentümer/Tierhalter benannt wurden und sich ausweisen können, sowie Personen, die im Sinne der Betreuung mit tätig sind.
7. Ausreichend Futter und Pflegebedarf wie z. B. Katzenstreu und evtl. Medikamente sowie Transportboxen sind vom Eigentümer/Tierhalter für den Betreuungszeitraum im ausreichenden Maße zugänglich bereitzustellen. Ansonsten ist die mobile Tierbetreuung berechtigt, das erforderliche Material zu beschaffen und dem/der Eigentümer/Tierhalter in Rechnung zu stellen.
8. Der/die Eigentümer/Tierhalter bleibt nach §833 BGB Eigentümer/in und verpflichtet sich, während der Betreuungszeit für einen gültigen und ausreichenden Impfschutz seiner Katze/n (bei Welpen: altersentsprechenden) sowie für Parasitenfreiheit zu sorgen. Der gültige Impfpass (EU- Richtlinien) sowie eine Kopie ist vor Beginn des ersten Betreuungstages vorzulegen/abzugeben.
9. Jede Erkrankung, jeder Verdacht auf eine Erkrankung sowie jede Verhaltensstörung der in Betreuung zu gebenden Katze/n ist ausdrücklich vom Eigentümer/Tierhalter bekanntzugeben. Die Katzenbetreuerin übernimmt keine Haftung für Erkrankungen der Katze/n und deren Folgen.
10. Die Betreuerin schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden von ihr aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt.
11. Der Eigentümer/Tierhalter bleibt auch während seiner/ihrer Abwesenheit für Risiken, die von seinen/ihren Räumen, Gebäuden und Anlagen ausgehen, verkehrssicherungspflichtig.
12. Für Schäden an Räumen, Anlagen, dem Inventar, Hausrat und/oder an der Katze/den Katzen, die durch Dritte verursacht wurden, haften diese, wobei die Betreuerin die Pflicht hat, die Personalien der Beteiligten aufzunehmen.
13. Erfolgt die Rückkehr des/der Katzenhalters/in nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist die Betreuerin unverzüglich darüber zu informieren. Eine nötige Vertragsverlängerung kann telefonisch nach entsprechender Rückbestätigung von Frau Meer zu den vereinbarten Tagespreisen erfolgen.
14. Der Eigentümer/Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder einer Verletzung seiner Katze/n alle Bemühungen, durch einen von dem Eigentümer/Tierhalter bezeichneten Tierarzt erfolgen sollen. Fehlt eine entsprechende Angabe des Tierarztes oder ist dieser nicht erreichbar, liegt die Wahl des Tierarztes im Ermessen der Betreuerin. Die hierdurch entstehenden Kosten, z.B. Behandlung werden in voller Höhe durch den/die Katzenhalter/in übernommen.
Solche zusätzlichen Termine werden zusätzlich zu den Betreuungskosten, aufgrund von Mehraufwand, extra Berechnet. Siehe Preisliste.
15. Bei Rücktritt vom Vertrag oder bei nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten bis 4 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 50 % des Gesamtbetrages fällig. Bei 2 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 60 % fällig und 1 Woche vor dem Betreuungstermin werden 75 % fällig, darunter werden 100% fällig.
16. Bitte beachten Sie die jeweiligen Betreuungkosten und Zeiten.
Zusätzlich zu den vereinbarten Betreuungskosten kommen noch 0,40 € / Km für Hin- und Rückweg an Fahrkosten, sowie je 5 € für das holen / bringen der Schlüssel hinzu.
17. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
18. Sie willigen ein, dass die Tierbetreuung Caro Meer Fotos und Videos der betreuenden Tiere, die während der Betreuungszeit aufgenommen wurden, zu Werbezwecken auf öffentlichen Medien wie Facebook und Co. veröffentlicht werden dürfen. Die Rechte an den Medien bleiben bei Caroline Meer.
19. Die Kilometer für den Fahrweg werden laut den Angaben für die Route von Google Maps berechnet.
(Als Ausgangsadresse gilt die Meldeadresse von Caro Meer - mobile Tierbetreuung , als Zieladresse die vom Kunden angegebene Adresse auf der Selbstauskunft.)
Stand 01.01.2020